CBD und Wirkversprechen
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Wenn du dich ein bisschen mit CBD-Produkten beschäftigt hast, ist dir wahrscheinlich aufgefallen: Manche Anbieter versprechen viel – Entspannung, besseren Schlaf, weniger Stress. Wir tun das bewusst nicht. Nicht, weil wir nichts zu unseren Produkten zu sagen hätten, sondern weil wir es ernst meinen mit Transparenz und Rechtstreue. In diesem Beitrag erklären wir dir, warum das so ist und wir keine CBD Wirkversprechen machen.
In Deutschland und der EU unterliegen CBD Produkte wie unsere Mundöle je nach Vermarktung mehreren rechtlichen Rahmenwerken gleichzeitig:
Die EU-Kosmetikverordnung (Verordnung (EG) Nr. 1223/2009) legt fest, was ein Kosmetikprodukt überhaupt darf und wie es beworben werden muss. Sie schreibt unter anderem vor, dass Werbeaussagen nachweisbar, wahrheitsgemäß und nicht irreführend sein müssen – und dass ausschließlich kosmetische Wirkungen (Pflege, Reinigung, äußeres Erscheinungsbild) angepriesen werden dürfen, keine gesundheitsbezogenen. Genau deshalb sprechen wir bei unseren Mundölen von Pflege und Anwendung, nicht von gesundheitlichen Effekten.
Das Heilmittelwerbegesetz (HWG) regelt, wie für gesundheitsbezogene Produkte geworben werden darf. Es untersagt insbesondere Aussagen, die den Eindruck erwecken, ein Produkt könne Krankheiten heilen, lindern oder verhindern – es sei denn, diese Wirkung ist wissenschaftlich in einem entsprechenden Zulassungsverfahren nachgewiesen.
Die Novel-Food-Verordnung legt fest, welche Lebensmittel und Lebensmittelzutaten in der EU überhaupt verkehrsfähig sind. CBD-Extrakte gelten hier als "neuartige Lebensmittel", für die es aktuell keine abschließende Zulassung gibt. In UK ist diese Zulassung schon durch. Auch in den Niederlanden müssen CBD Öle als Nahrungsergänzungsmittel deklariert in den Markt gebracht werden.
Die Health-Claims-Verordnung bestimmt, welche gesundheitsbezogenen Aussagen für Lebensmittel überhaupt zulässig sind. Nur Aussagen, die im offiziellen EU-Register gelistet und wissenschaftlich geprüft sind, dürfen verwendet werden. Für Cannabidiol gibt es dort bislang keine zugelassenen Aussagen.
Diese vier Regelwerke – Kosmetikverordnung, HWG, Novel-Food-Verordnung und Health-Claims-Verordnung – überschneiden sich in ihrer Wirkung: Selbst wenn eine Aussage nach einer Verordnung zulässig wäre, kann sie nach einer anderen bereits unzulässig sein. Wir orientieren uns deshalb immer am strengsten Maßstab.
Unsere Mundöle sind kosmetische Pflegeprodukte. Das heißt: Wir beschreiben, wie sie angewendet werden, welche Inhaltsstoffe enthalten sind und wie sie sich anfühlen – aber wir behaupten nicht, dass sie bei bestimmten Beschwerden helfen oder eine gesundheitliche Wirkung haben. Auch wenn wir wissen, dass viele Kund:innen genau danach suchen.
Das ist manchmal ein Balanceakt. Wir würden gerne mehr erzählen. Aber ein seriöses Unternehmen zu sein bedeutet für uns auch, keine Versprechen zu machen, die wir rechtlich nicht belegen dürfen – unabhängig davon, was andere Anbieter tun.
Statt vollmundiger Versprechen setzen wir auf:
Wir glauben, dass informierte Kund:innen bessere Kund:innen sind. Deshalb erklären wir lieber einmal zu viel, warum wir bestimmte Dinge nicht sagen, als dass wir Erwartungen wecken, die wir nicht erfüllen dürfen – oder rechtlich nicht erfüllen können. Wenn du Fragen zu unseren Produkten oder zur Rechtslage hast, schreib uns gerne. Wir sprechen offen darüber.
Hanfgeflüster Redaktion
Unsere Redaktion erstellt und prüft Inhalte zu CBD, Hanfkosmetik und pflanzlichen Inhaltsstoffen. Wir legen Wert auf verständliche, sachlich korrekte Informationen und beziehen uns auf aktuelle gesetzliche Vorgaben sowie wissenschaftliche Erkenntnisse.