CBL (Cannabicyclol)

CBL: Das (fast) vergessene Cannabinoid

Geschrieben von Anne Ullrich

Aktualisiert am

|

Lesezeit 7 min

Seit Jahrzehnten konzentriert sich die Diskussion um Cannabis auf THC, den zentralen, psychoaktiven Bestandteil der Cannabispflanze. In den letzten Jahren hat sich das Interesse zum Glück verbreitert - nun wird auch CBD (Cannabidiol) zunehmend besprochen und in der Forschung untersucht.

Aber wusstest du, dass es noch viel mehr Cannabidoide gibt, mit jeweils ganz unterschiedlichen Eigenschaften und Wirkungen? Vor allem die sogenannten "Minor Cannabinoide", also solche, die nur in kleinen Mengen in der Cannabispflanze vorkommen, rücken immer mehr in den Fokus.

Neueste Studien nehmen vor allem ein wenig erforschtes Cannabinoid in den Blick: Cannabicyclol (CBL). Dieser Artikel erklärt, was wir über CBL wissen, welche Wirkung aktuellen Studien zufolge möglich ist und wie die Rechtslage in Deutschland und international derzeit aussieht.

Das Wichtigste im Überblick

CBL entsteht durch den Abbau von Cannabichromen (CBC) unter Einfluss von (UV)-Licht und Sauerstoff, aber auch im Laufe der Zeit während des Wachstums der Cannabispflanze.

Eine aktuelle Studie (2025) zeigt, dass CBL den Serotonin-Rezeptor 5-HT1A beeinflusst - ähnlich wie manche Medikamente gegen Spastiken, Schlafprobleme und Angststörungen.

CBL wirkt nicht psychoaktiv und macht vermutlich nicht abhängig. Bisher fehlen aber noch klinische Studien zur genauen Wirkung, Dosierung und möglichen Nebenwirkungen.

Was ist Cannabicyclol (CBL)?

Bei Cannabicyclol (kurz CBL) handelt es sich um einen natürlich vorkommenden Bestandteil der Cannabispflanze, ein sogenanntes Cannabinoid. Weil CBL nur in sehr geringen Mengen in Cannabis vorkommt (je nach Sorte um die 0,5 %, THC und CBD rangieren zwischen 10 und 25 %) und nicht psychoaktiv ist, wurde es lange Zeit kaum beachtet.

CBL wurde erstmals 1964 entdeckt. Es entsteht durch den Abbau von Cannabichromen ( CBC), einem anderen "Minor Cannabinoid", z. B. durch Licht und Sauerstoff. Der Abbau von CBC passiert entweder im Laufe der Zeit durch den Einfluss von Licht oder durch Sauerstoff (Oxidation) und Hitze auf auf die Cannabispflanze. Das Alter der Pflanze spielt also eine Rolle dabei, wie viel CBL schließlich im Cannabis enthalten ist.

Charakteristisch ist, dass CBL keine berauschende Wirkung hat und nicht psychoaktiv wirkt. Im Gegensatz zu THC und anderen Cannabinoiden (z.B. HHC) verändert CBL also das Bewusstsein nicht, es macht nicht "high" und ähnelt damit eher CBD.

Obwohl CBL bereits in den 1960er Jahren entdeckt wurde, steht eine umfassende pharmakologische Bewertung noch aus. Weder die Risiken und Nebenwirkungen von CBL noch das medizinische Potenzial von CBL sind bisher vollständig beschrieben. Hier scheint sich allerdings gerade etwas zu tun.

Forschung zu CBL: Aktuelle Studie aus den USA

Eine aktuelle Studie zu CBL wurde Anfang 2025 veröffentlicht und beschäftigte sich zum ersten Mal eingehend mit der biologischen Wirksamkeit von CBL. (1) Das lag auch daran, dass man zum ersten Mal eine Möglichkeit gefunden hatte, CBL kontrolliert aus CBC zu gewinnen - und so eine ausreichende Menge für verschiedene Versuche zu erhalten.

Dabei zeigte CBL folgende Eigenschaften, die es auch für medizinische Anwendungen interessant machen: In hohen Konzentrationen wirkt CBL schwach als Agonist, das heißt, es kann selbst auf die Rezeptoren des Endocannabinoid-Systems wirken. Voraussetzung ist, dass genügend CBL vorhanden ist. Die Forschenden gehen davon aus, dass eine solch hohe Konzentration aber nicht natürlich in der Pflanze vorkommt, CBL also im Labor hergestellt werden müsste.

Was aber viel interessanter ist: Selbst in sehr geringen Konzentrationen agiert Cannabicyclol als "positiver allosterischer Modulator" (PAM) für den Serotonin-Rezeptor 5-HT1A. CBL wirkt also nicht selbst wie Serotonin, kann aber die Wirkung von Serotonin und den Stoffen verstärken, die es simulieren soll (z.B. Medikamente wie Benzodiazepine). Diese kommen unter anderem bei Muskelspasmen, Schlafproblemen und Angststörungen zum Einsatz.

Es könnte also sein, dass CBL vergleichbare Wirkungen wie CBD haben könnte, darunter entspannende, entzündungshemmende und antioxidative Eigenschaften. Auch bei Depressionen und Ängsten könnten sich therapeutische Anwendungen von CBL ergeben. Selbst bei neurodegenerativen Erkrankungen wie Alzheimer wurde nachgewiesen, dass der 5-HT1A-Rezeptor eine Rolle spielt. (2)

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Der Entourage-Effekt

Insgesamt verändert sich aktuell unsere Wahrnehmung der Minor Cannabinoide. Früher ging man davon aus, dass sie im Vergleich zu anderen Cannabinoiden kaum eine Rolle spielen würden und entsprechend pharmakologisch vernachlässigbar wären. Das ändert sich langsam.

Mit dem neuen Interesse an den Minor Cannabinoiden rückt auch ein ganz besonderes Phänomen wieder in den Fokus: Der sogenannte Entourage-Effekt. Er besagt, dass Cannabinoide in Kombination mit anderen Cannabinoiden besonders wirksam sein können - oder die eher unangenehmen Effekte (z.B. von THC) durch andere Cannbinoide abgemildert werden können.

Von CBD ist diese modulierende Wirkung schon bekannt: Cannabidiol mildert die psychoaktive Wirkung von THC ab und bringt die schmerzstillenden und entzündungshemmenden Eigenschaften mehr in den Vordergrund. (3) Für medizinische Anwendungen von THC, bei denen man eher keinen Rausch erleben möchte, ist das natürlich besonders relevant. Der Entourage-Effekt ist vermutlich auch der Grund, warum natürliche Blüten oder Vollspektrum-Öle sanfter und gleichzeitig wirksamer sind als synthetische Cannabinoide.

Zwar fehlt es hier noch an Forschung, man kann aber davon ausgehen, dass CBL als nicht psychoaktives Cannabinoid ebenfalls eine solche modulierende Wirkung auf die psychoaktiven Bestandteile von Hanf hat.

Wichtige Cannabinoide im Vergleich: THC, CBD, CBD. CBL

Einschränkungen & Risiken

Auch wenn die neueste Forschung zu CBL sehr interessante Ergebnisse gebracht hat: Noch ist nicht die Zeit, CBL als neues Wundermittel zu feiern. Bisher weiß man nur, dass CBL die Wirkung von anderen Cannabinoiden wie THC beeinflussen kann - welche Nebenwirkungen es womöglich selbst hat, ist noch nicht klar.

Auch ist längst nicht geklärt, welche Konzentrationen es überhaupt braucht, um im menschlichen Körper die Wirkung zu erzielen, die man bisher nur in Zellversuchen (in vitro) beobachtet hat. Wir wissen auch noch nicht, wie stabil CBL ist (z.B. gegenüber Licht und Oxidation), wie es mit der tatsächlichen Bioverfügbarkeit aussieht und wie die Substanz verstoffwechselt wird.

Ohne klinischen Studien am Menschen wissen wir nichts darüber, welche Dosis CBL sinnvoll wäre, welche Darreichungsform es braucht usw. Auch ist zu klären, ob die Modulation des 5-HT1A-Rezeptors durch CBL allein bereits ausreicht, um beispielweise Entzündungen zu lindern oder ob Kombinationen mit anderen Substanzen nötig sind.

Die Rechtslage zu CBL

UN-Abkommen

Die UN-Abkommen zur Kontrolle von Betäubungs- und psychotropen Stoffen unterscheiden danach, ob ein Stoff psychoaktive bzw. berauschende Wirkungen hat und ob er ein hohes Missbrauchspotenzial besitzt. Während das "Übereinkommen über psychotrope Stoffe" seit den 70er Jahren die Stoffe listet, die Bewusstsein, die Stimmung oder die Wahrnehmung verändern können, regelt das "Einheits-Übereinkommen über Suchtstoffe" von 1961, welche Stoffe steuerrechtlich oder kontrollrechtlich als Drogen behandelt werden.

In beiden Übereinkommen wird CBL bisher nicht gelistet. Man könnte sagen, dass Cannabicyclol (CBL) von der UN vergessen wurde - was sicher auch mit der sehr geringen Konzentration und der bisher nicht vorhandenden Forschung liegt, aber auch daran, dass CBL nicht psychoaktiv wirkt.

Deutschland und das BtMG

In Deutschland steuert das Betäubungsmittelgesetz (BtMG), welche Stoffe verboten oder kontrollpflichtig sind, insbesondere jene mit psychoaktiven Wirkungen oder hohem Missbrauchsrisiko. Entscheidend sind dabei die Vorgaben aus internationalen Abkommen, wissenschaftliche Bewertungen, Missbrauchsgefahr, Wirkungsprofil etc.

Weil CBL eben nicht psychoaktiv ist, kommt es auch im BtMG nicht vor. Ähnlich wie die UN unterscheidet das deutsche Recht zwischen stofflichen Wirkungen (z. B. berauschend) und chemischen Strukturmerkmalen. Ein Stoff wird nicht allein aufgrund seiner Herkunft aus Cannabis automatisch verboten, wenn er keine psychoaktiven Effekte hat und das Missbrauchspotenzial als gering eingeschätzt wird.

Es ist also unwahrscheinlich, dass CBL jemals in die Liste der verbotenen oder regulierten Verbindungen aufgenommen wird.

Was sich mit zunehmendem Interesse an CBL ändern könnte, ist die Verwendung von CBL als Medikament, was wiederum ganz eigene regulatorische Anforderungen mit sich bringen würde. Wird CBL - ähnlich wie CBD - zukünftig in höherer Konzentration eingesetzt (z.B. als Nahrungsergänzungsmittel), könnte es in das Novel Food-Gesetz der EU aufgenommen werden. Das ist allerdings bisher reine Zukunftsmusik.

Unser Fazit: Vergessenes Molekül mit großem Potenzial

CBL ist ein gutes Beispiel dafür, wie viel im Bereich der Cannabinoidforschung noch unklar ist. Jahrzehntelang galt es lediglich als Abbauprodukt von CBC, ohne eigenes pharmakologisches Potenzial. Die jüngste Forschung zeigt jedoch: Durch seinen Einfluss auf den 5-HT1A-Rezeptor könnte CBL in Zukunft eine interessante Rolle in der Medizin spielen - sei es bei der Behandlung von Angststörungen, Depressionen oder anderen Erkrankungen, bei denen Serotonin eine zentrale Rolle spielt.

Trotzdem wird CBL sicher nicht der ganz große Player in der Welt der Cannabinoide - das bleiben wohl die beiden Dickschiffe THC und CBD. Aber: CBL in Kombination mit anderen Cannabinoiden wird sicher ein Thema werden, von dem wir noch öfter hören.

Rechtlich bleibt die Lage eindeutig: Weil CBL keine psychoaktive Wirkung hat und kein Missbrauchspotenzial erkennbar ist, ist es weder in internationalen Abkommen noch im deutschen BtMG reguliert. Damit unterscheidet es sich klar von THC oder synthetischen Cannabinoiden. Sollte sich CBL künftig als medizinisch bedeutsam herausstellen, wird seine Regulierung eher über das Arzneimittel- oder Lebensmittelrecht erfolgen, nicht über das Betäubungsmittelrecht.

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Quellen

(1) Haghdoost, M., DePorre, Y., Figi, M., Young, S., Krebs, C., & Bonn-Miller, M. O. (2025). An Unexpected Activity of a Minor Cannabinoid: Cannabicyclol (CBL) Is a Potent Positive Allosteric Modulator of Serotonin 5-HT1A Receptor. Journal of natural products, 88(1), 58–66.

(2) Schechter, L. E., Dawson, L. A., & Harder, J. A. (2002). The potential utility of 5-HT1A receptor antagonists in the treatment of cognitive dysfunction associated with Alzheimer s disease. Current pharmaceutical design, 8(2), 139–145.

(3) Hollister, L. E., & Gillespie, H. (1975). Interactions in man of delta-9-tetrahydrocannabinol. II. Cannabinol and cannabidiol. Clinical pharmacology and therapeutics, 18(1), 80–83.


⁷ Blessing EM, Steenkamp MM, Manzanares J, Marmar CR. (2015). Cannabidiol as a Potential Treatment forAnxiety Disorders. Neurotherapeutics. 12(4), 825-36, [Quelle]