Ist CBD legal?
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Seit der Legalisierung von Cannabis in Deutschland am 1. April 2024 hat sich die rechtliche Situation rund um Cannabidiol (CBD) deutlich verändert. Mit der neuen Gesetzgebung wurde nicht nur der Konsum von Cannabis zu Genusszwecken legalisiert, sondern auch die Rahmenbedingungen für den Verkauf und die Vermarktung von CBD-Produkten wurden neu definiert.
Nach wie vor sind CBD-Produkte, die aus EU-zertifiziertem Nutzhanf hergestellt werden und einen THC-Gehalt von unter 0,3% aufweisen, in Deutschland legal. Diese Anpassung des THC-Grenzwertes von 0,2% auf 0,3% wurde vorgenommen, um die Richtlinien an internationale Standards anzupassen und den Handel sowie die Nutzung von CBD-Produkten zu erleichtern.
Ein besonderer Fokus liegt weiterhin auf den unverarbeiteten CBD-Blüten. Mit der neuen Gesetzgebung sind nun auch CBD-Blüten unter bestimmten Bedingungen legal. Sie dürfen verkauft werden, solange sie aus zugelassenen Nutzhanf-Sorten stammen und den gleichen THC-Grenzwert von 0,3% nicht überschreiten. Diese Regelung trägt dazu bei, die bisherige Grauzone, in der sich der Verkauf von CBD-Blüten befand, zu klären.
Der Verkauf von CBD-Produkten ist nun explizit erlaubt, solange diese Produkte klar als nicht-psychoaktive Produkte gekennzeichnet sind und alle erforderlichen Informationen über Inhaltsstoffe und empfohlene Nutzung beinhalten. Zudem müssen Verkäufer sicherstellen, dass ihre Produkte frei von Verunreinigungen sind und den festgelegten Qualitätsstandards entsprechen.
CBD-haltige Nahrungsergänzungsmittel dürfen unter Einhaltung der neuen Novel-Food-Verordnung vermarktet werden. Für solche Produkte ist eine Zulassung erforderlich, die bestätigt, dass das CBD sicher für den Verzehr ist und effektiv aus Hanf gewonnen wurde.
Die medizinische Verwendung von CBD bleibt weiterhin reguliert und ist nur auf ärztliche Verschreibung hin zugänglich. CBD-Produkte, die zu therapeutischen Zwecken verwendet werden, müssen die strengen Anforderungen des Arzneimittelgesetzes erfüllen.
Die Legalisierung von Cannabis hat den CBD-Markt in Deutschland weniger restriktiv gemacht und bietet nun klare gesetzliche Rahmenbedingungen. Du brauchst also absolut keine Bedenken haben, CBD-Produkte zu kaufen, zu verwenden und mit dir zu führen. Wenn du noch Fragen hast, kannst du uns gerne persönlich kontaktieren!
Die Rechtslage in Deutschland bezüglich Cannabidiol (CBD) ist komplex und hängt von verschiedenen Faktoren ab. Hier sind einige wichtige Punkte zu beachten:
CBD als Wirkstoff: CBD ist ein Wirkstoff, der in der Cannabispflanze vorkommt. Die Verwendung von Cannabis als Rauschmittel fällt in Deutschland unter das Betäubungsmittelgesetz, wodurch der Besitz, Anbau, Handel und Konsum von Cannabis illegal sind.
Ausnahmen für Nutzhanf: Es gibt jedoch Ausnahmen für zertifizierte Nutzhanf-Sorten der EU. Diese Sorten enthalten einen THC-Gehalt von unter 0,2% und sind daher nicht als Betäubungsmittel einzustufen. Der Anbau und die Verarbeitung solcher Nutzhanf-Sorten sind in Deutschland legal.
CBD in verarbeiteter Form: CBD-Produkte wie Öle, Cremes, Kapseln usw., die aus Nutzhanf hergestellt werden und einen THC-Gehalt von unter 0,2% aufweisen, werden in der Regel als legal angesehen. Solche Produkte können legal erworben und verwendet werden.
Unverarbeitete CBD-Blüten: Die Situation wird komplizierter, wenn es um unverarbeitete CBD-Blüten geht. Der Verkauf und Besitz von CBD-Blüten ist umstritten, da sie als "Cannabisblüten" angesehen werden können und einen höheren THC-Gehalt aufweisen können als die gesetzlich erlaubten 0,2%. Die rechtliche Situation ist in diesem Fall nicht eindeutig und kann je nach Bundesland unterschiedlich interpretiert werden.
Generell gilt in Deutschland, dass CBD-Produkte mit einem THC-Gehalt von weniger als 0,2% als legal gelten, solange sie nicht als Arzneimittel oder Tabakprodukt eingestuft sind. Die Bundesopiumstelle hat in Deutschland die Aufgabe, den Umgang mit Betäubungsmitteln zu regulieren. Sie hat klargestellt, dass CBD als solches kein Betäubungsmittel ist und nicht unter das Betäubungsmittelgesetz fällt.
Allerdings gibt es keine einheitliche Regelung auf Bundesebene bezüglich des Handels und der Verwendung von CBD-Produkten. Einige Bundesländer haben spezifische Regelungen erlassen, die den Verkauf und die Verwendung von CBD-Produkten einschränken. Zum Beispiel haben Bayern und Baden-Württemberg Regelungen erlassen, die den Verkauf von CBD-Blüten verbieten. Andere Bundesländer wie Berlin und Hamburg haben weniger restriktive Regelungen und erlauben den Verkauf von CBD-Blüten unter bestimmten Bedingungen.
Die Europäische Union (EU) verabschiedet eine neue Novel-Food-Verordnung, die den Handel mit CBD-haltigen Lebensmitteln regelt. CBD wird als neuartige Lebensmittelzutat eingestuft und muss vor dem Verkauf eine Zulassung erhalten.
CBD-Produkte müssen in Deutschland eine THC-Grenze von 0,2% einhalten, um legal verkauft werden zu können.
Die Überwachung und Kontrolle des CBD-Marktes wird verstärkt, um die Einhaltung der geltenden Vorschriften zu gewährleisten.
Die medizinische Verwendung von CBD bleibt weiterhin möglich und kann auf ärztliche Verschreibung erfolgen.
Die rechtliche Situation und Regulierung von CBD in Deutschland können sich weiterhin ändern, da neue Forschungsergebnisse und Erkenntnisse gewonnen werden.
Das Bundesverwaltungsgericht urteilt, dass der Verkauf von CBD-Blüten in Deutschland nicht zulässig ist, da sie als Betäubungsmittel eingestuft werden.
Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) erklärt CBD-haltige Lebensmittel für bedenkenlos, solange sie den Grenzwert von 0,2% THC (Tetrahydrocannabinol) nicht überschreiten.
Der Antrag ist nun durch und CBDepot ist das erste Unternehmen weltweit welches eine gültige Novel Food Application besitzt.
Die tschechische Firma CBDepot hat als erstes europäisches Unternehmen den vollständigen Antrag als Novel Food eingereicht.
Novel Foods sind „neuartiges Lebensmittel“. Dazu zählen alle Lebensmittel die vor dem 15. Mai 1997 nicht in nennenswertem Umfang in der Europäischen Union für den menschlichen Verzehr verwendet wurden und die in mindestens eine der Kategorien der Novel Food Verordnung (Artikel 3 (EU) 2015/2283) fallen.
Dazu zählen z.B Lebensmittel:
Ab diesem Zeitpunkt ist CBD legal und der Erwerb als Nahrungsergänzungsmittel möglich. Dafür hat die EU-Nahrungsergänzungsmittel-Richtlinie 2002/46/EG gesorgt. Nach §2(3) des deutschen Arzneimittelgesetzes sind THC-freie Nahrungsergänzungsmittel mit CBD legal und frei verkäuflich.
Am 11.04.2019 hat die Polizei Razzien gegen CBD Händler in Baden-Württemberg und Bayern durchgeführt. Unter dem Vorbehalt es handele sich um Rauschmittel oder einen Verstoß gegen das Arzneimittelgesetz. Produkte wurden beschlagnahmt, verstörte Kunden und Ladenbesitzer blieben zurück. Es war doch alles einigermaßen klar geregelt. Zumindest dachte man das vor der Beschlagnahmung. Ob CBD legal in Deutschland ist, ist nun unklarer denn je.
Anscheinend ist Ruhe eingekehrt im rechtlichen CBD Wirrwarr. Keinerlei Maßnahmen wurden gegen CBD Händler oder Nutzer eingeleitet. Steht jetzt alles auf Grün für die Cannabis Legalisierung in Deutschland? Es bleibt spannend.
Amazon hat CBD Produkte gebannt und diese sind auf der Plattform nicht mehr zulässig. Der Vertrieb der gelisteten Produkte bleibt bestehen, wie lange kann jedoch niemand absehen. Am besten ist es direkt beim Hersteller zu kaufen, da wisst ihr woran ihr seid.
Ebay verbannt alle CBD Produkte die nach März 2017 gelistet wurden von ihrem Marktplatz. Somit ist der Vertrieb über Ebay nicht mehr möglich. Amazon hat zu CBD noch keine Stellung bezogen und deshalb sind dort auch noch CBD Produkte zu finden.
Dies gilt nicht nur für Cannabidiol, sondern auch für Vitaminpräparate. Das bedeutet alles was als Arzneimittel verkauft wird, ist verschreibungspflichtig. Warum du CBD auch ohne Rezept kaufen kannst? Du kannst Vitamin C schließlich auch ohne Rezept erwerben, sofern es nicht als Arzneimittel beworben wird, sondern als Nahrungsergänzung.
So sind wir in der Grauzone angelangt - eine definitive Lösung gibt es erst, wenn die Rechtsprechung klar und eindeutig ist.
Mit dem Beschluss vom 23.09.2016 gilt ab sofort eine gesetzliche Verschreibungspflicht für Cannabidiol, sofern es als Arzneimittel vertrieben wird.
Cannabidiol (CBD) wurde zur Anlage 1 der Arzneimittelverschreibungsverordnung hinzugefügt. Alle erlassenen Änderungen (15. AMVVÄndV) findest du hier.
Quellen und Studien