CBD Öl auf Rezept - So zahlt die Krankenkasse!
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Ganz klar: CBD hilft. Sei es bei Schlafschwierigkeiten, gegen Schmerzen oder einfach für mehr Wohlbefinden - CBD ist für viele nicht mehr aus ihrem Alltag wegzudenken. Da CBD-Öl für viele so gut wirkt, fragen sie sich: Könnte die Kosten nicht auch die Krankenkasse übernehmen? Bei (medizinischem) Cannabis geht das schließlich auch?
Wir erklären dir, wie du ein Rezept für CBD bekommen kannst, welche Mittel überhaupt verschrieben werden können und in welchen Fällen die Krankenkasse die Kosten für das Rezept übernimmt.
Inhaltsverzeichnis
Die Krankenkasse zahlt CBD-Arzneimittel nur, wenn eine schwerwiegende Erkrankung vorliegt und andere Therapien keine ausreichende Wirkung gezeigt haben.
Verschrieben werden können nur zugelassene Cannabisarzneimittel oder speziell hergestellte Rezepturarzneien mit CBD - frei verkäufliche CBD-Öle werden nicht erstattet.
Der behandelnde Arzt stellt den Antrag auf Kostenübernahme bei der Krankenkasse. In vielen Fällen lehnen die Kassen den Antrag zunächst ab, davon solltest du dich aber nicht entmutigen lassen und unbedingt Widerspruch einlegen.
CBD (Cannabidiol) ist ein natürlicher Wirkstoff der Hanfpflanze und gehört zu den sogenannten Cannabinoiden, chemischen Verbindungen, die von Natur aus in Cannabis vorkommen.
Anders als das bekannte THC wirkt CBD nicht psychoaktiv, es berauscht also nicht und verändert auch nicht das Bewusstsein und die Wahrnehmung. Was es jedoch tut - und das belegen inzwischen auch eine Vielzahl an Studien: Cannabidiol wirkt entzündungshemmend, krampflösend, schmerzlindernd und angstlösend. Entsprechend vielfältig kann es eingesetzt werden, also z.B. zur Verbesserung des Ein- und Durchschlafens, zur Linderung chronischer Schmerzen, bei Ängsten und innerer Unruhe. Auch bei Muskelverspannungen, Migräne, Arthrose oder Menstruationsbeschwerden berichten viele Nutzerinnen von erstaunlichen Ergebnissen.
Hinzu kommt, dass CBD auch in der (Schul-)Medizin bereits seit Langem zum Einsatz kommt. So gibt es Cannabisarzneimittel mit CBD-Fokus (Epidyolex) gegen bestimmte Formen von Epilepsie (das Dravet-Syndrom, das Lennox-Gastaut-Syndrom und für strukturelle Epilepsien bei Tuberöser Sklerose). Hier ist die Verschreibung für Ärzte besonders einfach, da es sich um ein für diesen Einsatz zugelassenes Medikament handelt.
Aber auch für andere Symptome können Ärzte CBD oder andere Cannabinoid-Präparate verschreiben, wenn bisherige Therapieversuche nicht ausreichend gewirkt haben.
Hier müssen wir unterscheiden. Es gibt einerseits zugelassene Cannabisarzneimittel (z.B. besagtes Epidyolex, Sativex und Dronabinol). Diese werden wie jedes andere Medikament verschrieben. Die Kostenübernahme durch die Krankenkasse ist meistens problemlos möglich.
Dann gibt es Möglichkeit, sich CBD-haltige Arzneimittel und "Rezepturarzneien", die extra in der Apotheke zusammengestellt werden, verschreiben zu lassen. Hierbei handelt es sich um Präparate mit einem verhältnismäßig hohen Wirkstoffgehalt für eine bestimmte Behandlung. Oft werden solche Arzeimittel auf Basis reinen Cannabidiols (CBD-Isolat) hergestellt. Enthielt die Mischung mehr als 0,1% THC, musste sie bis 2017 über ein Betäubungsmittelrezept verschrieben werden. Seit 2017 gilt das nur noch für Nabilon (u.a. gegen Übelkeit), der Rest wird über ein normales Medikament verordnet.
Weiterhin kann man sich medizinisches Cannabis auf Rezept verschreiben lassen. Hier hat vor allem das "Cannabis als Medizin"-Gesetz von 2017 eine echte Verbesserung z.B. für Schmerz-Patienten gebracht. Sie können sich seitdem Medizinal-Cannabis (Cannabisblüten oder Cannabisextrakte) unter bestimmten Bedingungen als Medikament verschreiben lassen.
Wichtig: Hier geht es vor allem um THC-haltige Cannabisblüten oder -extrakte, die vor den Änderungen in der Gesetzgebung in Deutschland illegal waren. CBD hatte hier von Anfang an eine Art Sonderstellung inne, weil es entweder keines (bei Isolaten) oder nur sehr geringe Mengen von THC (bei Vollspektrum-Ölen) enhält.
Als wäre das nicht schon kompliziert genug, sind nicht alle CBD-haltigen Mittel als Arzneimittel zugelassen. In Drogerien oder Onlineshops erhältliche CBD-Öle und andere Produkte gelten nicht als Arzneimittel. Sie enthalten in der Regel nur recht geringe Konzentrationen an Cannabidiol und sind nicht verschreibungspflichtig. Da sie nicht als Arzneimittel zugelassen sind, dürfen sie aber auch nicht als Therapie gegen Krankheiten beworben oder von Ärzten regulär verschrieben werden.
Du kennst das vielleicht: Nur, weil dir etwas vom Arzt verordnet wurde, heißt das nicht automatisch, dass die Krankenkasse auch die Kosten übernimmt. In der Cannabistherapie ist die Kostenübernahme oft besonders kompliziert. Sie hängt von mehreren Voraussetzungen ab, die im Sozialgesetzbuch und in den Richtlinien des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) geregelt sind.
Zunächst einmal muss der Versicherte an einer schwerwiegenden Erkrankung leiden. Diese Voraussetzung ist erfüllt, wenn die Krankheit lebensbedrohlich ist, die Lebensqualität dauerhaft stark beeinträchtigt oder chronisch ist. Beispiele sind chronische Schmerzen, Multiple Sklerose, Krebserkrankungen mit therapiebedingten Beschwerden oder schwere neurologische Störungen.
Zweitens müssen alle anderen Therapieoptionen ausgeschöpft sein. Nur wenn herkömmliche Medikamente oder Behandlungen keine ausreichende Wirkung gezeigt haben oder wegen Nebenwirkungen nicht infrage kommen, kann eine Cannabis-Therapie in Betracht gezogen werden.
Drittens muss der behandelnde Arzt darlegen, dass durch die Anwendung von CBD eine spürbare positive Wirkung zu erwarten ist. Diese Begründung ist entscheidend, denn sie bildet die Grundlage für den Antrag auf Kostenübernahme bei der Krankenkasse.
Den Antrag auf Kostenübernahme stellst du nicht selbst, sondern deine behandelnde Ärztin/dein behandelnder Arzt. Die Krankenkasse hat dann drei bis fünf Wochen Zeit zu entscheiden, ob sie die Kosten übernimmt. Gibt die Kasse ihre Zustimmung, bekommst du das Mittel über eine Apotheke und musst lediglich die Rezeptgebühr (10% des Arzneimittelpreises, mindestens 5 Euro) bezahlen.
Wird der Antrag abgelehnt, kannst du mit deinem Arzt Widerspruch einlegen. Leider ist es noch immer so, dass viele Anträge zunächst abgelehnt werden, weil die Krankenkassen Zweifel an Wirksamkeit oder Wirtschaftlichkeit haben. Viele Patienten müssen lange kämpfen, bis sie ihre CBD-/Cannabismedikamente nicht mehr selbst zahlen müssen. Besonders für Menschen mit chronischen Schmerzen kann das den Zugang zu einem Mittel erschweren, der ihnen eigentlich sehr gut hilft und auf den sie Anspruch haben.
Aber Achtung: Dieser Ablauf gilt nur für CBD-Medikamente mit einem erhöhten Wirkstoffgehalt (und ggf. THC). Die Kosten für freiverkäufliche CBD-Produkte werden im Allgemeinen nicht von der Krankenkasse erstattet.
Du siehst schon: Die Lage ist wahnsinnig komplex. Die neue Gesetzgebung 2017 und 2024 hat daran tatsächlich auch nur begrenzt etwas geändert. Früher fielen alle Cannabisprodukte (selbst die mit minimalem THC-Gehalt) unter der Betäubungsmittelgesetz. Heute ist das zwar eigentlich nicht mehr so, aber viele Ärztinnen und Apotheken sind unsicher, was sie nun wirklich dürfen und wie sie vorgehen sollten.
Hinzu kommt: CBD-Präparate mit vergleichsweise niedrigem CBD-Gehalt gelten gar nicht als Arzneimittel, sondern - möglicherweise - als Nahrungsergänzungsmittel. Hier scheuen sich die Behörden aber oft - trotz umfangreicher Forschung und positiven Erfahrungsberichten - oft noch, die Produkte (als sogenanntes "Novel Food") zuzulassen.
Weiterer Punkt: CBD-Produkte sind recht teuer. Die Krankenkassen prüfen daher sehr genau, ob der erwartete Nutzen im Verhältnis zu den Kosten steht. Das kann für Betroffene frustrierend sein, vor allem, wenn sie bereits sehr gute Erfahrungen mit CBD gemacht haben, die Kosten aber nicht alleine tragen wollen.
Möchtest du CBD Öl auf Rezept bekommen, sprich zunächst mit deinem Hausarzt oder suche spezielle Fachärzte auf. Online gibt es Erfahrungsberichte, welche Ärzte Cannabis-Medikamenten eher aufgeschlossen sind - sicher auch für deine Stadt.
Bereite dich am besten auf das Gespräch vor und erkläre deinem Arzt, warum du glaubst, dass CBD dir helfen könnte. Hier in unserem Blog findest du viele hilfreiche Artikel zum Thema, inklusive wissenschaftlicher Quellen. Besprecht dann, ob ein Antrag auf Kostenübernahme erfolgversprechend ist. Denn: Die Krankenkassen sind unterschiedlich offen für neue Behandlungsmethoden. Die Ärzte haben oft viel Erfahrung darin, welche Einstellungen bei den Krankenkassen vorliegen. Möglicherweise ist sogar ein Krankenkassenwechsel eine Option für dich.
Denk daran: Ohne Leitlinienempfehlung ist es für Ärztinnen und Ärzte mit hohem Aufwand verbunden, eine Verordnung zu rechtfertigen. Es ist nur in deinem Interesse, sie so gut wie möglich zu unterstützen. Wichtig ist in jedem Fall eine detaillierte, gut begründete Anamnese und Prognose zum Krankheitsverlauf mit und ohne CBD. Und leider auch: Ein langer Atem.
CBD ist für viele eine wertvolle Unterstützung bei chronischen Schmerzen, Schlafproblemen oder innerer Unruhe - und längst im Alltag vieler Menschen angekommen. Das Problem: Ärzte, Apotheken und Krankenkassen bewegen sich in einem rechtlich schwer durchschaubaren Rahmen. Ein komplizierter und von Unsicherheiten geprägter Verschreibungs-Prozess sorgt dafür, dass die Versorgung mit einem wirksamen und nebenwirkungsarmen Mittel unnötig erschwert wird - vor allem für weniger wohlhabende Menschen.
Damit CBD sein medizinisches Potenzial wirklich entfalten kann, braucht es klare gesetzliche Leitlinien und eine einheitliche Regelung zur Kostenübernahme. Nur so lässt sich verhindern, dass Betroffene aus finanziellen Gründen auf eine wirksame Therapie verzichten oder auf dubiose Angebote und CBD in schlechter Qualität zurückgreifen. Bis dahin bleibt CBD auf Rezept ein schwieriger und oft langer Weg. Hier braucht es vor allem Geduld und vertrauensvolle Unterstützung durch den Arzt.
Meinungen unserer Kunden:
CBD auf Rezept bekommen Patienten, die drei zentrale Voraussetzungen erfüllen:
Schwerwiegende Erkrankung: Die Krankheit muss lebensbedrohlich sein, die Lebensqualität dauerhaft stark beeinträchtigen oder chronisch verlaufen. Beispiele sind chronische Schmerzen, Multiple Sklerose, Krebserkrankungen mit therapiebedingten Beschwerden oder schwere neurologische Störungen.
Ausgeschöpfte Therapieoptionen: Herkömmliche Medikamente oder Behandlungen müssen keine ausreichende Wirkung gezeigt haben oder dürfen wegen Nebenwirkungen nicht infrage kommen.
Begründete Erfolgsaussicht: Der behandelnde Arzt muss darlegen können, dass durch die Anwendung von CBD eine spürbare positive Wirkung zu erwarten ist.
Besonders einfach ist die Verschreibung bei bestimmten Epilepsie-Formen (Dravet-Syndrom, Lennox-Gastaut-Syndrom, strukturelle Epilepsien bei Tuberöser Sklerose), da hierfür mit Epidyolex ein zugelassenes CBD-Medikament existiert.
Ja, der Hausarzt kann CBD verschreiben, allerdings mit wichtigen Einschränkungen:
Zugelassene Cannabisarzneimittel (wie Epidyolex, Sativex, Dronabinol) können wie jedes andere Medikament verschrieben werden.
CBD-haltige Rezepturarzneien mit verhältnismäßig hohem Wirkstoffgehalt können über ein normales Rezept verordnet werden (seit 2017 kein Betäubungsmittelrezept mehr nötig, außer bei Nabilon).
Freiverkäufliche CBD-Öle und Nahrungsergänzungsmittel dürfen Ärzte hingegen nicht regulär verschreiben, da diese nicht als Arzneimittel zugelassen sind.
Wichtig: Viele Hausärzte sind unsicher bezüglich der rechtlichen Lage. Es kann hilfreich sein, gezielt nach Ärzten zu suchen, die Erfahrung mit Cannabis-Medikamenten haben und dieser Therapieform aufgeschlossen gegenüberstehen. Online-Erfahrungsberichte können bei der Suche nach entsprechenden Fachärzten helfen.
Ja, aber nur unter strengen Voraussetzungen:
Die Krankenkasse übernimmt die Kosten für CBD-Arzneimittel nur, wenn:
Ablauf der Kostenübernahme:
Wichtige Einschränkungen:
Realität: Viele Patienten müssen Widerspruch einlegen, da Erstanträge häufig abgelehnt werden. Die Krankenkassen prüfen sehr genau, ob der Nutzen im Verhältnis zu den Kosten steht. Ein langer Atem ist oft erforderlich.